Häufig gestellte Fragen
Finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Nettopolizzen, ETFs und unseren Services.
Nettopolizzen - Grundlagen
Obwohl die Schreibweisen variieren, bezeichnen 'Nettopolice' (häufig in Deutschland verwendet) und 'Nettopolizze' (gängig in Österreich) im Kern dasselbe: eine provisionsfreie, fondsgebundene Versicherungspolizze, die steuerliche Vorteile für Ihre Geldanlage bietet. Auf nettopolizze.at ist mit 'Nettopolizze' diese vorteilhafte Anlageform gemeint.
Es handelt sich um eine fonds- oder indexgebundene Lebensversicherung ohne Provisionskosten für den Vertrieb. Es fällt eine Eingangssteuer von 4% an und in der Regel keine Steuer auf Ihre Gewinne. Sie können Ihren Produktanbieter (Versicherung) und das Investment (ETF) frei wählen und folgend wird Ihre Auswahl für ein transparentes Honorar umgesetzt.
Grundsätzlich gibt es Er- und Ablebensversicherungen. Ablebensversicherungen bieten eine definierte Ablebenssumme im Todesfall. Erlebensversicherungen, wie auch die Nettopolizze, bieten eine langfristig steuerlich attraktive Vorsorgemöglichkeit. Der große Unterschied zu herkömmlichen Lebensversicherungen sind die geringen Gesamtkosten und die auf ETFs basierende Investmentstrategie.
Durch Nettopolizzen sind Sie nicht auf den Vertrieb des Produktes in Form von integrierten Provisionen angewiesen. Folglich können Sie frei das beste Produkt am Markt wählen, Ihr Portfolio strategisch wählen und die höchste Nettorendite erwirtschaften.
Eine Nettopolizze ist vor allem für langfristig denkende und in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Personen geeignet. In Kombination mit der gegebenen ETF-Auswahl kann ein prognosefreier Investor effizient vorsorgen und Vermögen aufbauen.
Nettopolizzen können ausschließlich bei honorarbasierten Finanzdienstleistern abgeschlossen werden. Hier ist es wichtig, dass diese Unternehmen die jeweilige gewerbliche Berechtigung haben und ein hohes Maß an Vertrauen und Sicherheit bieten. Die Nettopolizze sollte für den risikobehafteten Teil des langfristigen Vermögensaufbaus genutzt werden und nicht für kurzfristige Spekulation.
ETF-Spezifisch
Ein ETF (Exchange Traded Funds) ist ein an einer Börse gehandelter Fonds. Er bildet einen definierten Index, wie zum Beispiel den MSCI World nach und ermöglicht somit kosteneffizient, einfach und idealerweise diversifiziert zu investieren.
Ja. Anbieter haben wie auch Depots eine zugrundeliegende Fondsliste. Man kann also beliebige ETFs wählen und wir zeigen Ihnen den günstigsten passenden Nettopolizze-Anbieter an.
Natürlich können auch mehrere ETFs wie zum Beispiel MSCI World und EM Markets kombiniert werden. Die Gewichtung kann frei gewählt werden.
Ja. Die Gewichtung bereits erworbener ETF-Anteile (Shift) sowie auch die Sparplan Aufteilung (Switch) können laufend geändert werden. Sie können in Ihrer Nettopolizze das Portfolio jederzeit um weitere ETFs erweitern oder auch ETFs entfernen.
Je nach Anbieter sind in der Regel alle drei Anlageklassen verfügbar. Sinnvolles Risikomanagement ist also einfach möglich.
Sollte ein ETF liquidiert werden, werden Sie vom Anbieter darüber informiert und können ohne steuerliche Nachteile (kein steuerliches Ereignis) einen anderen ETF für Ihre Anlagestrategie wählen.
Abschlusskosten/Provisionen
Keine! Netto bedeutet, dass ein Vertrag keine Provisionen für den Vertrieb enthält. Man bezahlt den tatsächlichen Aufwand für die rechtlich sichere Abwicklung in Form eines Honorars. Das Honorar ist in der Regel 80% günstiger als vergleichbare Provisions-Produkte - siehe marktübliche Entgelte der FMA.
Versicherungsgesellschaften verrechnen für einen Sparplan oder eine Einmalzahlung vertraglich definierte Gebühren. Das sind Kauf- oder Produktkosten, wie man sie auch von Online Depots kennt. Wir vergleichen diese und stellen sie übersichtlich dar.
Abhängig vom Produktanbieter belaufen sich diese auf 0,10% - 1,00% des Portfolios-Werts pro Jahr - hier vergleichen wir wiederum, um Transparenz zu gewährleisten. Diese Kosten beinhalten in der Regel Leistungen wie Rebalancing, Änderungen der Anlagestrategie, Vertragsänderungen oder Ähnliches.
Da es sich um einen Versicherungsmantel handelt, enthält dieser Risikokosten, welche unter anderem auch das Todesfallrisiko abdecken. Es wird im Falle des Ablebens der jeweils höhere Wert aus dem Gesamtwert des Fondsvermögens oder eines definierten Wertes im Todesfall ausbezahlt. Beim Ziel des Vermögensaufbau werden diese Kosten auf ein rechtlich notwendiges Minimum reduziert und wir vergleichen für Sie wiederum alle Anbieter.
Steuern
Die Sparsumme (Einmalzahlung oder Sparplan) wird mit einem Eingangssteuersatz von 4% besteuert. Das bedeutet, die Steuerlast entsteht beim investierten Kapital und die Rendite ist in der Regel von der Steuer befreit. Rechtstext: § 5 Absatz 5 Satz 1b VersStG
Eine Nachversteuerung der Einzahlungen von 7% tritt auf, wenn steuerliche Regeln nicht beachtet werden. Sie betrifft die gesamte geleistete Sparsumme und wird durch Auszahlung des Kapitals ausgelöst. Rechtstext: § 5 Absatz 5 Satz 1a VersStG
Bei einer Auszahlung innerhalb der ersten 15 Jahre, wenn der Sparplan die ersten 3 Jahre nicht im Wesentlichen gleichbleibende (100% Erhöhung oder 50% Reduktion des Sparplans) Sparsummen aufweist oder für länger als 12 Monate ausgesetzt wurde.
Bei einer Auszahlung (Rückkauf oder Teilrückkauf) innerhalb der ersten 15 Jahre, sofern die Person jünger als 50 Jahre ist. Bei einer Auszahlung (Rückkauf oder Teilrückkauf) innerhalb der ersten 10 Jahre, sofern die Person älter als 50 Jahre ist.
Sollte die Zuzahlung wie bei einem Einmal-Investment bereits am Beginn geplant gewesen sein, besteht eine 15 jährige Bindefrist, um keine Nachversteuerung auszulösen. Sollten bei einem Sparplan während der Investitionsphase Zuzahlungen getätigt werden, dürfen diese die Gesamtsumme der geplanten monatlichen Beiträge nicht übersteigen.
Bei Auszahlung (Rückkauf oder Teilrückkauf), wenn nicht laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämien (Sparplan) geleistet werden und die Auszahlung innerhalb von 10 Jahren (sofern die Person bei Vertragsbeginn älter als 50 Jahre ist) oder 15 Jahren (sofern die Person bei Vertragsbeginn jünger als 50 Jahre ist) stattfindet, kann die Einkommensteuer ausgelöst werden. Demnach ist es essentiell, den Sparplan die ersten 3 Jahre konstant zu halten. Rechtstext: § 27 Absatz 5 Satz 3 ESTG
Bei Auszahlung (Rückkauf oder Teilrückkauf) innerhalb von 10 Jahren (sofern die Person bei Vertragsbeginn älter als 50 Jahre ist) oder 15 Jahren (sofern die Person bei Vertragsbeginn jünger als 50 Jahre ist), kann die Einkommensteuer ausgelöst werden. Demnach ist es essentiell, Einmal-Investments langfristig zu planen. Rechtstext: § 27 Absatz 5 Satz 3 ESTG
Bei einer definierten Leistung wie einer Rente durch den Versicherer, welche bei Vertragsende gewählt werden könnte, kann wiederum die Einkommensteuer ausgelöst werden. Dies würde auf den übersteigenden Differenzbetrag zwischen erhaltenen Renten und gesamt geleisteten Einzahlungen wirken. Demnach ist die Verrentung wenig attraktiv. Auszahlungen in Form von Teilauszahlungen oder der gänzlichen Entnahme sind davon nicht betroffen. Rechtstext: § 29 ESTG
Sicherheit
Versicherungen sind rechtlich zur Bildung von Deckungsstöcken verpflichtet, die im Insolvenzfall eine Sondermasse (Sondervermögen, siehe FMA) darstellen. Das Kapital ist also nicht Teil der Konkursmasse. Rechtstexte: § 300 Absatz 1 VAG, § 312 VAG
Als Vergleichs- und Abwicklungsplattform hätte eine Insolvenz von nettopolizze.at keine Auswirkung auf Ihren Vertrag.
Sollte eine Versicherung übernommen oder mit einer anderen fusioniert werden, bleiben die Vertagsgegebenheiten ebenso unberührt.
In Nettopolizzen werden im Zuge des Abwicklungsprozesses bezugsberechtigte Personen im Ablebensfall definiert. Die gewählten Personen bekommen das Kapital also vollständig ausbezahlt. Sollten keine bezugsberechtigten Personen definiert sein, greift die erbliche Rangfolge zur Auszahlung des vollständigen Kapitals.
Ja, unser WhatsApp-Kundenservice steht Ihnen von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. Unsere ausführliche FAQ-Seite mit erklärenden Videos deckt die meisten Fragen ab.
Datensicherheit ist essentiell, weshalb wir alle Eingaben einer End-to-End-Verschlüsselung, dem Zugriff nach dem Need-to-know-Prinzip und regelmäßigen Security Scans unterziehen. Zudem gelten natürlich die DSGVO sowie Richtlinien der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung.
Unterschied Depot
ETFs in einem günstigen Wertpapierdepot sind vor allem kurz- und mittelfristig attraktiv. Aufgrund der laufenden Besteuerung von ETFs (agE) und des daraus resultierenden geringeren Zinseszinseffekt kann es langfristig vorteilhaft sein den ETF in Form einer Nettopolizze zu besparen. Hier fällt lediglich Versicherungssteuer (Eingangssteuer) auf die Einzahlungen an und etwaige Gewinne des ETF-Portfolios sind von der Kapitalertragsteuer befreit. So bleibt nach Abzug aller Kosten (inklusive Steuern) ein höheres Gesamtvermögen.
Nein. Aufgrund der unterschiedlichen ertragsteuerlichen Behandlung ist ein Übertrag vom Depot zur Nettopolizze nicht möglich. Allerdings ist bei vielen Anbieter ein Übertrag von Nettopolizze hin zum Depot möglich. Diese Übertragung führt dazu, dass fortan die Kapitalertragsteuer (KESt) im Depot anfällt.
Die Produktkosten von Nettopolizzen sind in der Regel höher als bei einem günstigen Online-Depot. Die Gesamtkosten unter Berücksichtigung von Steuern sind bei langfristigen Investments in der Regel aber deutlich geringer. Die Nettopolizze ist für Anleger mit etwas höheren Verwaltungskosten verbunden. Für den Versicherungsnehmer überwiegt jedoch regelmäßig der Vorteil, dass die Erträge innerhalb der Nettopolizze – bei Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen – von der Kapitalertragsteuer befreit sind. Dies kann zu einer höheren Nettorendite und einem insgesamt größeren Vermögenszuwachs führen.
Depots bieten vor allem im kurz- und mittelfristigen Bereich eine effiziente Lösung. Dies kann für Rücklagen im Geldmarkt, kurzfristiges Risikomanagement, Einzeltitel-Auswahl, den risikoarmen Teil der Asset-Allokation oder Ähnliches genutzt werden. In der Regel erhöhen sowohl Depot als auch Nettopolizzen bei unterschiedlichen Anlagehorizonten und Rendite-Erwartungen die Effizienz und sind Teil eines ausgewogenen Gesamtkonzepts.
Nein. Nettopolizzen haben in der Regel eine über das Investment entscheidende Person. Sollten mehrere Personen über das Investment entscheiden wollen, entsteht den nicht im Vertrag festgehaltenen Personen eine rechtliche Unsicherheit, weshalb eine Gemeinschafts-Nettopolizze meist nicht sinnvoll ist. Dafür kann in der Nettopolizze direkt innervertraglich ein Übertrag im Falle des Ablebens der entscheidenden Person definiert werden, sodass ein nahtloser Vermögensübertrag entsteht.
Besonderheiten
Ja. Anbieter von Nettopolizzen bieten Entnahmen, sogenannte Teilrückkäufe, an, welche individuell genutzt werden können. Eine Entnahme-Strategie kann demnach wunderbar umgesetzt werden.
Ja. Die wiederkehrende Sparsumme kann jederzeit und in der Regel auch kostenlos angepasst werden - hier vergleichen wir für Sie. Aus Planungssicht ist es ratsam, die Sparprämie zu Beginn im Wesentlichen gleichmäßig zu halten, um eine längere steuerliche Bindung zu vermeiden.
Bei einem Wegzug aus Österreich muss dieser Umstand jedenfalls dem jeweiligen Anbieter der Nettopolizze gemeldet werden. In der Regel greift dann das Steuerrecht des jeweiligen Zuzugslandes. Im Zweifelsfall sollte ein mit dem Thema vertrauter Steuerberater aufgesucht werden.
Nein. Personen, die in Nettopolizzen investieren wollen, müssen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Ja. Nettopolizzen bieten sich rechtlich wunderbar zur Kindervorsorge an. Das Kind kann als Vertragsbestandteil aufgenommen werden und die Entscheidungsmacht hinsichtlich des Investments bleibt bei der investierenden Person. Folgend kann ein nahtloser Übertrag zu einem gewünschten Zeitpunkt oder beim Ableben geschehen.
Laufzeiten können bis an die maximal angebotene Laufzeit des jeweiligen Anbieters streben. Wir vergleichen etwaige Kosten und Gebühren bei einer vorzeitigen Beendigung, sodass keine Nachteile entstehen. Grundsätzlich kann die Sparphase frei gewählt werden und Entnahmen können jederzeit bis zum jeweiligen Laufzeitende genutzt werden.
Ja. Eine sogenannte Prämienfreistellung ist in der Regel jederzeit und kostenlos möglich. Es ist jedoch ratsam, bei der Planung die Sparprämie in den ersten 3 Jahren so zu definieren, dass eine Prämienfreistellung von mehr als einem Jahr (Nachversteuerung) vermieden werden kann.
Eine Kündigung ist rechtlich geregelt und kann jederzeit bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode geschehen. Sollte beispielsweise der Vertrag im Januar begonnen haben, kann er jederzeit zum Ende der Periode, also im Dezember, gekündigt werden. In der Praxis sind diese Fristen zudem in den allgemeinen Bedingungen geregelt und die tatsächliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel 1 - 3 Monate.
Nein. Klassische Produkte unterliegen fix integrierten Provisionen, welche in der Regel ex post nicht exkludiert werden können. ETFs könnten je nach Anbieter verfügbar sein. In diesen Fällen ist es wichtig, die Kosten genau zu verstehen, eine Vergleichsberechnung vorzunehmen und rational zu entscheiden.
Die Ausschüttungen werden gemäß der gewünschten Portfoliostruktur reinvestiert und es fällt keine Kapitalertragsteuer (KESt) auf die Ausschüttung an. Somit können Gewinne thesauriert werden und der Zinseszinseffekt kann seine volle Wirkung erzielen.
Nein. Ausschüttungsgleiche Erträge (agE), wie sie bei einem im Depot gehaltenen ETF anfallen können, gibt es nicht.